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Unternehmensinformationen

Verhaltenskodex

Beispielhafte Darstellung einer Edelstahl-Verarbeitungsanlage in einer Industriehalle.
Beispielhafte Industrieaufnahme

1. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Die Einhaltung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften ist die Grundlage aller Aktivitäten von Bazoco. Dieser Verhaltenskodex legt grundlegende Leitlinien für verantwortungsvolles Verhalten der Mitarbeiter und Einrichtungen von Bazoco fest. Es liegt jedoch außerhalb seines Umfangs, sämtliche Rechtsvorschriften darzustellen, die Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter einzuhalten haben. Sie müssen sich über die für ihren Verantwortungsbereich geltenden Vorschriften informieren und im Zweifel bei den zuständigen Abteilungen von Bazoco Rechtsberatung einholen.

2. Fairer Wettbewerb

Bazoco fördert fairen Wettbewerb. Bazoco hält alle anwendbaren in- und ausländischen Kartellgesetze sowie das Recht gegen unlauteren Wettbewerb ein. Preis- oder Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern und Vereinbarungen zur Marktaufteilung sind unzulässig. Kartellrechtswidrige Vereinbarungen dürfen nicht durch abgestimmte Verhaltensweisen oder Vereinbarungen in Branchenverbänden ersetzt werden. Bazoco lehnt unlautere Wettbewerbspraktiken ab. Eine marktbeherrschende Stellung von Tochtergesellschaften darf nicht zulasten von Kunden oder Wettbewerbern missbraucht werden. Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter müssen wissen, dass Wettbewerbsverstöße niemals im Interesse von Bazoco liegen und vollständig zu vermeiden sind.

3. Korruption

Alle Mitarbeiter müssen Korruption in ihrem Einflussbereich entgegentreten. Korruption ist das Anbieten, Gewähren oder Annehmen von Geschenken, Darlehen, Gebühren, Belohnungen oder anderen Vorteilen gegenüber oder von einer anderen Person als Anreiz zu unehrlichem, rechtswidrigem oder vertrauenswidrigem Handeln.

4. Interessenkonflikte

Alle Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter von Bazoco müssen Konflikte zwischen privaten Interessen — unmittelbar, mittelbar oder über verbundene Personen oder Unternehmen — und den Interessen von Bazoco vermeiden.

5. Internationaler Handel

Die geltenden Vorschriften für internationale Geschäftstätigkeit gelten auch für Produkte und Dienstleistungen von Bazoco. Tochtergesellschaften müssen sämtliche geltenden Export- und Importbeschränkungen sowie Genehmigungsvorschriften und Auflagen nationaler oder internationaler Behörden einhalten.

6. Faire Arbeitsbedingungen

Der wirtschaftliche Erfolg von Bazoco hängt wesentlich von seinen Mitarbeitern ab. Deshalb erkennt das Unternehmen die Grundsätze sozialer Verantwortung an und hat ein Interesse an fairen Arbeitsbedingungen weltweit. Bazoco hält selbstverständlich alle örtlichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften ein. Die Verpflichtung zu fairen Arbeitsbedingungen bedeutet, dass keine Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunftsland, Hautfarbe oder anderen persönlichen Merkmalen geduldet wird. Bazoco sieht es als Pflicht an, Mitarbeiter respektvoll und fair zu behandeln, und erwartet auch untereinander respektvollen Umgang. Diskriminierung und Beleidigungen werden nicht toleriert.

7. Kinderarbeit

Bazoco lehnt Kinderarbeit auch bei Geschäftspartnern ab. Bei der Beschäftigung von Personal wird das gesetzliche Mindestarbeitsalter der jeweiligen Rechtsordnung eingehalten.

8. Gesundheit, Sicherheit, Brand- und Umweltschutz

Alle Mitarbeiter müssen Risiken für Menschen und Umwelt vermeiden, Umweltauswirkungen minimieren und Ressourcen sparsam einsetzen. Prozesse, Arbeitsstätten und Anlagen müssen den gesetzlichen und internen Vorgaben zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt entsprechen.

9. Vertraulichkeit

Das bei Bazoco erworbene Wissen und die Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Erfolgs. Bazoco investiert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in innovative Produkte und Dienstleistungen. Der Schutz dieser Innovationen sichert den Markterfolg.

Schutzmaßnahmen für diese Innovationen sind unerlässlich. Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass Wissen und Informationen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, innerhalb von Bazoco bleiben. Sie müssen die Veröffentlichung sensibler Daten bei Gesprächen mit Dritten, in Fachzeitschriften und im Internet verhindern. Mitarbeiter mit solchen Kenntnissen müssen außerdem klären, ob und in welchem Umfang urheberrechtlicher Schutz erforderlich ist.

Mitarbeiter sind nicht befugt, Geschäftspartnern Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Bazoco mitzuteilen.

10. Datenschutz

Respekt gegenüber unseren Mitarbeitern umfasst auch den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Bazoco setzt alle anwendbaren Datenschutzvorschriften um und verlangt dies auch von seinen Mitarbeitern.

11. Interne Organisation zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex

Jede Geschäftseinheit ist für die Umsetzung dieses Verhaltenskodex und weiterer interner Regeln in ihrem Geschäftsbereich verantwortlich.

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