1. Unser Nachhaltigkeitsverständnis im Lieferantenmanagement
Bazoco und verbundene Unternehmen (nachfolgend Bazoco) betrachten Nachhaltigkeit als wesentlichen Bestandteil ihrer Geschäftsprozesse. Als technologieorientiertes Unternehmen mit hoher Werkstoffkompetenz beschaffen wir weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen, um durch innovative Produkte und Services den langfristigen Erfolg unserer Kunden zu sichern. Grundlage ist eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Deshalb wollen wir Lieferanten direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie einbeziehen.
Bei der Beschaffung legen wir neben prozessbezogenen, wirtschaftlichen und technischen Kriterien großen Wert auf soziale und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz. Im Zusammenspiel von Produkt beziehungsweise Dienstleistung, Markt, Region und Prozess sind Kosten, Qualität, Zuverlässigkeit, Innovation und Nachhaltigkeit unsere wesentlichen Auswahl- und Bewertungskriterien. Bazoco erwartet, dass Lieferanten bei ihrer Tätigkeit die jeweiligen nationalen Gesetze und diesen Lieferantenkodex einhalten.
Darüber hinaus sollen sie geeignete Prozesse einführen, die die Einhaltung geltender Gesetze im Unternehmen erleichtern und unterstützen sowie die kontinuierliche Verbesserung im Sinne dieses Lieferantenkodex fördern. Bazoco erwartet zudem, dass Lieferanten die Anerkennung und Einhaltung dieser Grundsätze durch ihre verbundenen Unternehmen sicherstellen. Der Kodex gilt für Geschäfte mit sämtlichen Bazoco Unternehmen weltweit.
2. Umgang mit Mitarbeitern
Bazoco erwartet, dass Lieferanten die grundlegenden Arbeitnehmerrechte nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht beachten.
3. Kinderarbeit
Bazoco erwartet, dass Lieferanten jede Form von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen.
4. Diskriminierung
Bazoco erwartet Chancengleichheit und Gleichbehandlung sowie den Verzicht auf Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung und persönlicher Entwicklung durch Aus- und Weiterbildung. Kein Mitarbeiter darf aufgrund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Kultur, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Behinderung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden.
5. Zwangsarbeit
Bazoco erwartet, dass Lieferanten Zwangsarbeit in ihren Unternehmen verbieten und nicht zulassen.
6. Vereinigungsfreiheit
Bazoco erwartet, dass Lieferanten das Recht ihrer Mitarbeiter auf Gewerkschaftsgründung, Arbeitnehmervertretung und Tarifverhandlungen nach dem jeweiligen nationalen Recht achten.
7. Vergütung und Arbeitszeit
Bazoco erwartet die Einhaltung des jeweils geltenden Arbeitszeitrechts. Die Mitarbeiter der Lieferanten müssen eine Vergütung erhalten, die den nationalen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
8. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Bazoco erwartet die Einhaltung des nationalen Arbeitsschutzrechts sowie die Einführung und Anwendung eines geeigneten Arbeitsschutzmanagementsystems, beispielsweise nach einem ISO-Standard. Dieses soll tatsächliche und mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken begrenzen und Mitarbeiter schulen, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen möglichst wirksam zu verhindern.
9. Umweltschutz
Bazoco erwartet, dass Lieferanten alle anwendbaren Umweltgesetze, Vorschriften und Standards beachten. Zudem sollen sie ein geeignetes Arbeitsschutzmanagementprogramm, beispielsweise nach einem ISO-Standard, einführen und nutzen, um Verschmutzung und Umweltrisiken zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Betrieb zu verbessern.
10. Geschäftsethik
Verbot von Korruption und Bestechung
Bazoco erwartet, dass Lieferanten keine Korruption tolerieren. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Vertreter Bazoco Mitarbeitern oder nahestehenden Personen keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um Aufträge oder sonstige Vorteile für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu erhalten.
Einladungen und Geschenke
Bazoco erwartet, dass Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Einflussnahme missbrauchen. Sie dürfen Bazoco Mitarbeitern oder nahestehenden Personen nur bei angemessenem Anlass und Umfang angeboten werden: von geringem Wert und im Rahmen ortsüblicher Geschäftspraxis. Ebenso dürfen Lieferanten keine unangemessenen Vorteile von Bazoco Mitarbeitern verlangen.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Bazoco erwartet, dass Entscheidungen zu Geschäften mit Bazoco ausschließlich auf objektiven wirtschaftlichen Kriterien beruhen. Interessenkonflikte mit privaten Angelegenheiten oder anderen geschäftlichen und sonstigen Aktivitäten, auch von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen, sind von Anfang an zu vermeiden.
11. Freier Wettbewerb
Bazoco erwartet fairen Wettbewerb und Einhaltung des geltenden Kartellrechts. Lieferanten dürfen weder kartellrechtswidrige Absprachen mit Wettbewerbern treffen noch eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen.
12. Geldwäsche
Bazoco erwartet die Erfüllung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Anforderungen zur Geldwäscheprävention und den Verzicht auf jede eigene Geldwäscheaktivität.
13. Lieferantenbeziehungen
Bazoco erwartet, dass Lieferanten alle Grundsätze und Anforderungen dieses Kodex ihren Unterauftragnehmern und eigenen Lieferanten vermitteln und bei deren Auswahl berücksichtigen. Sie sollen Unterauftragnehmer zur Einhaltung der beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen ihrer Vertragspflichten anhalten.
Jeder Verstoß gegen die Grundsätze und Anforderungen dieses Kodex gilt als wesentliche Vertragsverletzung des Lieferanten. Bei Verdacht auf Nichteinhaltung, etwa aufgrund negativer Medienberichte, behält sich Bazoco das Recht vor, ausführliche weitere Informationen zu verlangen.
Bazoco ist ferner zur außerordentlichen und sofortigen Kündigung sämtlicher bestehender Vereinbarungen berechtigt, wenn ein Verstoß des Lieferanten nachgewiesen ist oder dieser nach angemessener Fristsetzung keine Korrekturmaßnahmen entwickelt und umsetzt.
